30.10.2023 – Wasserstandsbericht

Nun ist wieder einige Zeit ins Land gegangen, und von den “unzähligen Strafanzeigen” gegen meine Person habe ich bis heute noch keine Kenntnis erlangt. Ich verbuche diese heisse Luft erneut als aktiven Beitrag zum Klimawandel.

Naja, das stimmt nicht ganz. Eine Strafanzeige gegen meine Person gibt es: eine Selbstanzeige.

Sonja Sonnenschein beschwert sich öffentlichkeitswirksam darüber, dass “stalkende Cybermobber-Hater-Spinner” sie als kriminell bezeichnen. Das wäre ein grosser Schaden für den Verein. Warum es dann diesbezüglich noch keine Abmahnung mit Androhung einer einstweiligen Verfügung gibt, wird sie wohl am besten wissen. Eventuell hat sie ein Rechtsanwalt beraten, dass dies nicht von Erfolg gekrönt sein wird und sie auf den Kosten sitzen bliebe.

Somit komme ich ihr zuvor: Strafanzeige und Strafantrag gegen mich selbst wegen des Verdachts auf Verstoss gegen §§ 185, 186, 187 StGB. Ich möchte juristisch klären lassen, ob es inhaltlich wahrheitswidrig und unzulässig ist, die Vorsitzende eines Tier”schutz”vereins als kriminell zu bezeichnen, deren Fehlverhalten von Zivilgerichten bereits anerkannt wurden, die mutmasslich ihre privaten Schulden aus der Vereinskasse tilgt und sich auch in vielen anderen Bereichen mutmasslich rechtswidrig verhält.

Es läuft darauf hinaus, dass ich diese Vorwürfe irgendwann nicht mehr in Bezug auf das Pseudonym “Sonja Sonnenschein” äussere, sondern insbesondere hinsichtlich eines gesteigerten öffentlichen Interesses als Vorsitzende eines als gemeinnützig anerkannten Vereins, sowohl diesen als auch die Vorsitzende öffentlich beim Namen nenne. Dies mache ich abhängig von der Justiz.

Damit wären wir beim zweiten Thema. Die Staatsanwaltschaft Siegen ermittelt in zwei Fällen gegen Sonja Sonnenschein und hat beim LG Siegen Akteneinsicht gefordert (Nickel ./. “Sonnenschein”). Ich hatte keine Probleme mit der Akteneinsicht, Sonja schon. Sie hat widersprochen. Das LG Siegen hat die StA Siegen somit aufgefordert, die Gründe für die Akteneinsicht zu nennen.

Ich hoffe, die StA Siegen kann nun dem LG Siegen deutlich machen, dass es berechtigte Gründe für diese Akteneinsicht gibt. Der Widerspruch von Sonja als auch das Schreiben des LG an die StA liegen mir vor – diese darf ich jedoch aus nachvollziehbaren Gründen hier nicht veröffentlichen.

Bezüglich der Restschulden der Sonja Sonnenschein an meine Person gibt es noch keine neuen Erkenntnisse. Die Frist ist am 25.10.2023 verstrichen, ob diese Schuld getilgt wurde und besonders auch, von welchem Konto, werde ich leider erst am 01.11.2023 erfahren.

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