23.11.2023 – Die Wahrheit zu verdrehen hilft doch nicht…..

Der Verein Wolfsschutz Deutschland e.V. hat am 09.11.2023 einen etwas verwirrenden Mimimi-Beitrag auf seiner Webseite veröffentlicht und von den zig Accounts der eigenen Leute im Netz verbreiten lassen. Dazu haben wir uns hier schon ausführlich geäussert.

Durch Lügen wird hier versucht, dem Leser glaubhaft zu versichern: es gibt weder ein Strafverfahren noch eine Zwangsvollstreckung. Das es das Strafverfahren bereits gibt, haben wir in unserem Beitrag ja bereits bewiesen. Eine Sache sind wir schuldig geblieben, und die holen wir jetzt nach.

Es wurde behauptet, es habe keine Zwangsvollstreckung gegeben. Das ist richtig, hat nur auch nie jemand behauptet, dass es die bereits gegeben hat. Die Zwangsvollstreckung wurde erst am 06.11.2023 in Auftrag gegeben, somit konnte sie zur Zeit des Artikels (09.11.2023) noch gar nicht (offiziell) bekannt sein. Die Behörden sind in Deutschland nicht die Schnellsten, aber was lange währt, wird manchmal gut.

Und es gab auch keine Zwangsvollstreckung, wie von dem Cybermobber behauptet.

Da hier ein sog. Cybermobber (auf wen dieser Begriff zutrifft, wäre noch zu klären) ja der Lüge bezichtigt wird, möchten wir hier, unter bestmöglicher Wahrung des Datenschutzes und des Ansehens angeblicher Tierschützer das folgende Dokument veröffentlichen. Möge sich jeder selbst ein Bild darüber machen, wer hier die Wahrheit sagt. Und neben den vielen Fragen, die offen sind, kann ja der Verein mal erklären, warum eine Person aus dem Vorstand einem sog. Cybermobber so viel Geld schuldet. Vielleicht kommen ja langsam mal einige der Lemminge auf die Idee, selbstständig zu denken und auch mal zu hinterfragen, was von einigen Tierschutzheiligen so von sich gegeben wird.