19.12.2023 – Da schlägt’s dem Fass den Boden aus!!!

Nur kurz vorweg: wenige hundert Meter vor der Kreispolizeibehörde erreichte mich ein Anruf. Anhörung als Zeuge im Betrugsfall “Sonja Sonnenschein” fällt aus und wird nachgeholt. Die zuständige Kommissarin ist verhindert.

Und noch was: gerade war der (sehr nette!) Gerichtsvollzieher da und hat sich unsere Zweitimmobilie, den Gnadenhof, angeschaut. 3.700 Euro schulde ich Ihrer Korpulenz derzeit. Demnächst kann die Prinzessin dann noch von mir die Vermögensauskunft bekommen und dann kann sie schauen, dass sie in der kurzen Zeit, in der ich mich in diesem Land aufhalte, auch all ihre hoheitlichen Einnahmen von mir erhält. Spoiler: “Satz mit X – das wird nix“.

Zum eigentlichen Thema.

Vorgeschichte (für den nicht ganz verständigen Durchschnittsleser)

Hintergrund meines “Feldzuges” gegen Princess Haughty und Lord Goby ist ein ganz einfacher: die Prinzessin glaubt, in einem Beitrag, der sie eher total am Rande erwähnte und der ich eine Begebenheit aus der Vergangenheit schilderte, die Unterstellung einer Straftat gegenüber ihrer Person gefunden zu haben. Den Wahrheitsgehalt meiner Aussage kennt sie am besten (und noch ein paar Leute, bspw. Galgo-Besitzer).

Nun möchte sich die Prinzessin eine reine Weste geben und stellt mir eine Rechnung über 3.700 Euro für diese “unglaublichen Unterstellungen”, die ich dort getroffen haben soll. Natürlich zahle ich nicht. Sie geht vor Gericht, angenommener Streitwert 10.000 Euro, sie will eine Unterlassungsklage erwirken. Und das, obwohl ich schon lange vor ihrem gerichtlichen Antrag ganz klar gemacht habe: natüüüürlich unterstelle ich ihrer Hoheit in keinem Fall, irgendwelche Straftaten begangen zu haben, begehen zu wollen oder dazu aufgefordert zu haben. Egal – sie klagt trotzdem. Man sieht also deutlich, worum es ihr geht: maximaler finanzieller Schaden (in wie weit das erfolgreich wäre, ist ein ganz anderes Thema). Das entsprechende Landgericht lehnt ab, sie geht vors Oberlandesgericht. Da kommt am 21.12.2023 ein Beschluss. Wir alle vermuten, dass das OLG Celle der Prinzessin Recht geben wird.

Ich gehe mal davon aus, dass all das zu ihren Gunsten verlaufen würde. Was bedeutet das? Vermutlich nochmal weitere Kosten in Höhe von ungefähr 5.000 Euro. Aus der Vergangenheit haben wir gelernt: wenn sie solch einen Beschluss erstmal in der Tasche hat, geht sie weiter. Sie, als Adlige mit einem ganz “besonderen sozialen Geltungsbedürfnis” (<- Zitat!) hat sich doch sicherlich auch einen Schadenersatz für ihr angekratztes Image verdient, und klagt dann entsprechend vor Gericht. Bitte schön immer vor einem Landgericht. Anwaltszwang macht alles noch teurer 😉 Schaden: vermutlich auch so um die 7.000 Euro (incl. zu erwartender Schadensersatz).

Ich läge damit (theoretisch) bei einem zu erwartenden finanziellen Schaden von geschätzten 15.000 Euro.

Der Boden des Fasses ist locker

Um ihre Chancen, mir maximalen Schaden zu verursachen, Nachdruck zu verleihen, verfasst sie eine Versicherung an Eides Statt. Ich bin so frei und veröffentliche sie einfach doch mal:

Der einzige, der behauptet, dass die Prinzessin aus jagdlichen Einrichtungen Brennholz machen wollen würde, ist sie, die mir unterstellt, das unterstellt zu haben. Habe ich nie gesagt und sogar nochmal ganz richtig gestellt (wie in obigem Link zu ersehen). Wenn man sie in Wollmäntelchen mit Schal und Mini-Gummistiefel eine Trummsäge halten sieht (und den dazu passenden adligen Gesichtsausdruck), wird niemand ernsthaft in Erwägung ziehen, sie mache sich freiwillig irgendwie dreckig oder arbeite körperlich. Besonders nicht, wenn es sich um vermeintliche Straftaten handelt, wenn man schon im Privatchats zu Codewörtern greift, weil man Angst hat, die Polizei würde alles mitlesen, weil irgendein Kumpel von ihr der ALF nahestünde.

Der nächste Satz ist dann schon etwas heikler: sie lehnt jegliche Straftaten ab, weil sie ja eine heilige Tierschützerin ist. Nun, der “verständige Durchschnittsleser” der geistigen Ergüsse ihrer Hoheit wird sicherlich das Schmunzeln anfangen. Üble Nachrede, Verleumdungen, Beleidigungen, Volksverhetzung – das Programm kennt wohl jeder von uns, und würde mal jemand den Arsch in der Hose haben, der davon auch betroffen ist, den Privatklageweg zu bestreiten, dann würde Princess Haughty sicherlich heute nicht so grosse Sprüche klopfen. Vielleicht geht ja in Zukunft mal jemand anders als ich diesen Weg.

Wie gesagt, all das kennen wir alle, all das wird im nächsten Hauptsacheverfahren auch als Beispiele angeführt werden. Die Prinzessin und Ablehnung von Straftaten wäre eher was für eine Büttenrede.

Der Boden kracht runter und schlägt zwei Stockwerke tiefer im Keller auf den Stahlbeton

Da die mir vorliegenden Screenshots sicherlich strafrechtlich relevant sind, aber vielleicht auch nicht so ganz der Brüller, habe ich darum gebeten, ob andere Personen vielleicht ebenfalls Erfahrungen gemacht haben, die diese Versicherung an Eides Statt ad absurdum führen könnten. Ein paar wenige Screenshots kamen an, alle so das gleiche Kaliber, nichts Aufregendes. Bis dann jemand sagte, er würde mir eine Aussage zur Vorlage bei Gericht geben können, die etwas detaillierter sei.

Ich kürze ab: aus einer Person, die eine solche Aussage getroffen hat, wurden zwei. Hier wird namentlich bezeugt, dass Princess Haughty und ihr Prinzgemahl Lord Goby gemeinsam Straftaten begangen haben. Die Rede ist von Hausfriedensbruch, Nötigung, Beleidigung.

Als ich die Aussage einer dritten Person las, bekam meine Brille beinahe Risse. Da hat ein Schäfer einen neuen Zaun zum Schutz seiner Schafe errichtet, und verliert dann in einer Nacht 55 seiner Tiere. Hochwohlgeboren und ihr Prinzgemahl fahren zu diesem Mann, nötigen, beleidigen, bedrohen ihn, und der Schäfer musste sich sowohl von den beiden Grazien als auch später aus dem Umfeld einer sog. “Tierschutz-Gruppe” beleidigen und bedrohen lassen. Die Person sagt aus, dass Lord Goby diesen Schäfer, nach all seinen Verlusten, mit dem Leben bedroht haben soll, sollte er diese Wolfsrisse öffentlich machen und (somit dem Wolf schaden <- dies ist meine persönliche Unterstellung der Intention). Die adlige Prinzessin soll nur dabei gestanden und nichts gesagt haben – also sich auch diesen strafbaren Umgang nicht verbeten haben. Von der Wahrheit dieser Äusserungen gehe ich einfach mal aus. Darüber Gedanken kann sich dann bald vermutlich das Landgericht Stade machen.

Fazit

Unsere Tierschutzprinzessin ist so heilig, dass sie meint, andere wegen “nichts” verklagen zu können. Man zeigt ihren Wohnort bei Google Maps, um ihr Lügen nachzuweisen, und das gilt dann als “Bedrohung”. Aus Kommentaren, die nichts mit ihrer Person direkt zu tun haben, wird eine Ehrverletzung mit sexuellem Bezug. Das und vieles mehr traut sie sich wirklich, gerichtlich durchzusetzen. Es ist schade, dass ich davon nicht früher wusste. Dann wäre ich auf jeden Fall unter anderem vor dem LG Stade erschienen und hätte mich nicht vertreten lassen. Vorgemerkt für das nächste Verfahren.

Wie frech und dreist kann man eigentlich sein?

  • man weiss, dass das, was ich gesagt habe, vollkommen der Wahrheit entspricht (und nicht nur die Prinzessin und ich wissen das, auch einige ihrer Freunde, die mich damals ja selbst mit eingeladen haben -> schöne Grüsse an die Galgos in Bergen)
  • man weiss, dass ich niemals behauptet habe, die Prinzessin würde sich selbst (wörtlich und bildlich) die Finger schmutzig machen
  • man weiss, dass ich jede Möglichkeit, meinen Satz falsch verstehen zu können, umgehend und freiwillig auf meiner Seite erläutert habe, dass hier auch nicht der geringste Zweifel an der Heiligkeit Ihrer Hoheit verbleiben kann.

Und trotzdem versucht man, mir einen Schaden von geschätzten 15.000 Euro zu verursachen? Glaubt wirklich irgendjemand auf diesem Planeten, dass ich, dass WIR uns das gefallen lassen? Ich kann dazu nur sagen: die Richter, die im Hauptsacheverfahren gegen die Prinzessin und für meine Person entscheiden sollten, werden sich letzten Endes definitiv für die Prinzessin entschieden haben. Diese Frechheit wird sich niemand aus unserem Team gefallen lassen.

Und nun kommt ihre Heiligkeit daher, begeht Straftaten, beleidigt, nötigt, bedroht, verleumdet und steht dann noch neben ihrem Lord Schlabberfresse, während der einem alten Mann, der gerade 55 Schafe verloren hat, eine Morddrohung ausspricht, ohne da zu intervenieren und glaubt dann wirklich, in NRW und Niedersachsen sässen Leute, die sich ihre abartiges Verhalten anstandslos gefallen lassen? So naiv kann selbst sie nicht sein!

Das Traurige an der Sache: als Veganer, als Tierschützer, als Veterinärmediziner, ertappe ich mich in der Tat, dass ich manchmal denke “knallt die scheiss Wölfe doch einfach ab”. Nur, weil ich eine derartige Kappe auf habe. Das ärgert mich am meisten! Aber so einfach wird das nicht: ich bin pro Wolf, aber ich bin auch dafür, dass mit den Samthandschuhen jetzt mal Schluss sein muss. Meine veganen Wünsche sind derzeit nicht realistisch, und somit haben auch andere Tiere ein Recht auf Leben.

Eine Schlussbemerkung sei mir noch erlaubt. Während die Spielchen der Prinzessin mit meiner Person (und meiner Frau, die ja direkt involviert ist), sicherlich innerhalb unseres Teams Beantwortung finden werden, wenn ein Richter das nicht schafft, wage ich dennoch eine darüber hinaus gehende Prognose:

sollten diese beiden Tierschutz-Tollitäten und ihr Gefolge auch weiterhin Weidetierhalter bedrohen, um ihren ach so geliebten Wolf nicht dem Hass auszusetzen (der nun wirklich NICHTS dafür kann), dann gebe ich Brief und Siegel, dass die Nordheide für einige Leute aus Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zu einem gerne besuchten Naherholungsgebiet werden könnte, bei dem man im “Etsy-Outlet” sicherlich auch mal tolle Vintage-Deko bestaunen kann.