03.02.2024 – Warum müssen sich immer die geistigen Pantoffeltierchen am lautesten äussern?

Es sollte ein ruhiges Wochenende werden. Schön mit den Hunden auf der Couch, ein leckerer LongDrink, ein wenig vom Fernseher berieseln lassen. Haben wir uns mal verdient.

Da fliegt dann eine Nachricht mit ein paar Bildern ein – diesen hier:

Leider hat unsere Sonja

  • wieder mal nicht alles gelesen, dann wüsste sie, worum es geht
  • wieder keine Ahnung von der Gesetzgebung, sonst wüsste sie, dass sie falsch liegt
  • wieder mal nicht verlinkt, damit ihre Lemminge die Wahrheit nicht erfahren

Für die vielen Mitleser ihrer immer weniger werdenden Follower hier also nochmal der komplette Beitrag:

Legen wir das dümmliche Sonja-Gesabbel mal auf die Goldwaage

Alleine die Aussage, es würde sich um “angebliche Rissvorfälle” handeln, ist schon eine Frechheit an sich. Aber was nicht sein darf, das existiert in der Welt von Sonja natürlich auch nicht.

Ob Sonja und ihre Deppen mich für Cybermobber oder einen von irgendwem bezahlten Troll halten, ist mir vollkommen wurscht. Der Wahrheitsgehalt von Sonjas Aussagen ist ja an vielen Stellen nachzulesen – zum Beispiel in einigen Gerichts- und Polizeiprotokollen, und natürlich auch beweisbar auf dieser Seite.

Kommen wir also zu den Fakten. Ausnahmsweise richtig erkannt hat Sonja, dass es hier um den sog. “rechtfertigenden Notstand” geht.

Warum zitiert sie den Gesetzestext des § 34 StGB denn nicht korrekt?

Sie schreibt:

Wer eine Straftat begeht, um damit eine Gefahr z.B. für sein Leben, seinen Leib oder seine Freiheit abzuwenden, darf nicht bestraft werden. 

Das ist aber doch nur die halbe Wahrheit. Wie heisst es richtig?

Sieht schon anders aus, oder? Nicht nur den Lemmingen ein Zitat vorgaukeln, sondern dann auch richtig zitieren. Sollte man als Journalistin wissen. Aber Journalistin ist sie ja auch nicht 🙂

Genauso wichtig – und vielleicht noch zutreffender – ist hier § 228 BGB. Da heisst es

Sie unterstellt mir hier den Aufruf zur Selbstjustiz und Anstiftung zu einer illegalen Tat.

Hätte sie den ganzen Thread gelesen, hätte sie auch verstanden, worum es wirklich geht. Das hier habe ich nämlich geschrieben:


Worum geht es also wirklich?

Wölfe haben Schafe gerissen. Die Weidetierhalter wollen sich das nicht gefallen lassen. Die Jagd (!!!) auf eine streng geschützte Art wie den Wolf wäre rechtswidrig. Hier wird von mir auch gar nicht zur Jagd (!!!) auf den Wolf aufgerufen.

Ich denke darüber nach, ob es ein rechtfertigender Notstand im Sinne des § 34 StGB oder des § 228 BGB wäre, wenn man den Wolf also während des Angriffs tötet. Ob Sonja das jetzt gefällt oder nicht, es wird ja wohl erlaubt sein, sich diese rein juristische Frage zu stellen. Schliesslich gibt es auch Rechtfertigungsgründe, einen Menschen zu töten – warum also nicht einen Wolf? Ich mache in meinen Texten klar: es muss ein GEGENWÄRTIGER Angriff sein. Ich rede nicht davon, den Wolf präventiv oder Tage nach der Tat zu töten – sondern in dem Moment, wo er zum Angriff übergeht. Nur davon handeln auch diese hier beschriebenen Paragraphen.

Hier geht es eben NICHT um eine rechtswidrige Handlung, denn besagte Paragraphen dienen ja sowohl im Rahmen des StGB als auch des BGB als Rechtfertigungsgrund für eine strafbare Handlung. Sprich: unter bestimmten Umständen kann es erlaubt sein, eine Tat zu begehen, die normalweise strafbar wäre und in diesem speziellen Fall entschuldigt werden kann.

Ich mache ebenso klar: wenn alles andere (Vergrämung, Zaunbau etc) nicht fruchtet, DANN (und nur dann) diskutiere ich einfach über juristische Möglichkeiten. Ich mache klar, dass die Fragestellung sein wird (und auch, dass ich darauf keine Antwort habe), ob das zu schützende Rechtsgut (das Eigentum des Weidetierhalters, nämlich das Schaf) in der Bewertung schwer genug wiegt, das Leben eines streng geschützten Tieres zu nehmen, ODER ob dies vielleicht in die Hose geht und der Gesetzgeber, respektive die Gerichte, dafür keine Rechtfertigung sehen. Da es dafür – meines Wissens – keinen Präzedenzfall gibt, würde es für alle Beteiligten Rechtssicherheit bedeuten, WENN es einen Präzedenzfall gäbe. Dann wüssten alle: kann man machen oder darf man nicht machen. Bislang halte ich persönlich diese Frage für nicht geklärt. Deswegen meine Äusserung: ich würde es als Weidetierhalter (!!!!) darauf ankommen lassen, um genau das herauszufinden. Und ja……. mir persönlich, als Veganer, als Veterinärmediziner und als Tierschützer (der ich ja in Sonjas Augen nicht bin) wäre es vollkommen wurscht, wer oder was mein Leben oder mein Eigentum bedrohen würde – ich würde mich dagegen zur Wehr setzen. Wenn mich das in Sonjas Augen zu einem Kriminellen macht, könnte mir das nicht mehr am Hintern vorbeigehen.

Im Übrigen habe ich in diesem Beitrag ein Streitgespräch mit jemandem geführt, der hier ganz krasse Meinungen vertritt, die ich so nicht teile. Aber wenn man neben seinen eigenen, bei Gericht behandelten (Vergangenheit und Gegenwart) Verfehlungen und der eigenen Nazi- und Antisemitismus-Nähe sonst keine Angriffspunkte bei anderen mehr findet, dann bastelt man sich eben schon wieder die Welt so, wie sie einem gefällt. Was anderes kann Sonja ja nicht. Schon gar nicht, irgendetwas zum Wolfsschutz beizutragen. Im Gegenteil: sie wird eine grosse Mitschuld daran tragen, wenn demnächst mehr Wölfe geschossen werden, als sie sich das jemals vorgestellt hat. Und zwar ganz legal. Vielleicht verdient man sein Geld dann ja mit dem Schutz der Haselmaus oder des Einhorns, wenn der Sinn des Lebens einem so zwischen den Fingern verrinnt.

Wer also darüber nachdenkt, das Eigentum anderer zu schützen (und das sind in dem Fall sogar Tiere), und dafür dann in Betracht zieht, nach allen fehlgeschlagenen Versuchen, den Wolf zu schonen, ihn dann ausnahmsweise abzuschiessen, der ist kein Tierschützer – in Sonjas Augen. Aha. Die Schafe, Pferde, Rinder dürfen sterben um den Wolf zu retten. Ich möchte sehen, wenn so ein Wolf bei Sonja im Garten versuchen würde, sich den vierbeinigen Flokati zu holen, wie sie dann reagiert. Ob sie ihre “Liv” auch dafür opfern würde, damit der Wolf weiterleben kann oder ob sie da eine Ausnahme macht, denn es ist ja IHR Tier? Sonja hat noch nicht nachweislich IRGENDWAS für den Tierschutz getan – da sieht es bei mir schon etwas anders aus. Das fängt als Veganer auf dem Teller an, geht über kleine Wildschweine und hört bei unserem Gnadenhof noch immer nicht auf.

Die Wölfe tun mir leid bei solchen verlogenen, verbohrten und wirklich absolut dämlichen Tierschützern!!!!!

Tip für Sonja: Du drohst mir doch alle Nase lang mit neuen Strafanzeigen. Hier Deine Chance: Strafanzeige wegen Anstiftung zu einer Straftat – oder denk Dir selbst was aus. Geht wieder in die Hose – weil Du von Tuten und Blasen keine Ahnung hast und Deine Lügen ja schon auf dem Tisch der Staatsanwaltschaft verpuffen. Aber hey…….. vielleicht findet ja ein blindes Huhn wie Du mal irgendwann einen Korn.

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