Update 05.03.2024 – Sind wir da jemandem auf die Füsse getreten, Herr Frost?

Update ganz unten

Zunächst einmal ist es toll, dass auch er einmal Verständnis dafür zeigt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Das gilt für jeden, auch für Herrn Frost.

Da fragt man sich dann als Erstes, warum eine Person, die auf Facebook Werbung für gewerbliche Wolfswanderungen macht, eigentlich kein Impressum angeben muss. Die angegebene Webseite, auf der man ein Impressum angeben müsste, ist seit ewigen Zeiten nicht zu erreichen. Der erste Verstoss gegen geltendes Recht.

BMUV: Impressumspflicht

Nun jammert ein Herr Frost, weil er wegen volksverhetzender Äusserungen einen Strafantrag erhalten hat, und begründet das u.a. damit, dass man (sinng.) ihm als politischer Person Schaden zufügen wolle.

Besonders regt er sich auf, weil jemand seine Adresse veröffentlicht habe und droht nun damit, dass das vermutlich teuer würde. Aha 🙂 Ich versuche, das logisch zu erfassen: Herr Frost müsste eigentlich ein Impressum verwenden, in dem man seine Anschrift erkennen kann, tut das aber rechtswidrig nicht, und beklagt sich dann, dass andere seine Adresse veröffentlichen. Hmm…….

Nun, lieber Herr Frost, das Schutzbedürfnis einer Person, die sich selbst in seinem Grössenwahn als “Person des öffentlichen Lebens” darstellt, dürfte gering ausfallen.

Jetzt kommt aber das grössere Problem, und das findet sich hier:

Genau von dort haben wir die Adresse her, und es der Staatsanwaltschaft als “mutmassliche” Adresse kund getan. Wer also seine eigene Adresse in die Weiten des Internet bläst, um damit Werbung zu machen und Geld zu verdienen, der darf andere gerne mal versuchen, für die Veröffentlichung der selbigen zu verklagen, besonders, wenn er eigentlich impressumpflichtig wäre. Damit diese Bilder nicht rein zufällig verschwinden, gibt es davon natürlich von mehreren Seiten rechtssichere Screenshots (es waren noch ein paar mehr Bilder, die aber identisch waren).

Und nun stimmen wir Herrn Frost zu: wir werden sehen, wen das am Ende dann Geld kosten wird, das wird ganz bestimmt öffentlich werden 😉 Sollte das erste Schreiben eines Anwaltes bei uns eintreffen, sitzt hier jemand und verfasst eine Abmahnung mit nachfolgenden Konsequenzen hinsichtlich des fehlenden Impressums.

Die Frechheit haben, die Shoah zu verharmlosen, das massenhafte Töten von Andersdenkenden, Behinderten, Homosexuellen, das massenhafte Sterben eigener und anderer Soldaten, und sich dann als Opfer darstellen, weil man seine (öffentlich einzusehende) Adresse veröffentlicht – da ist er leider an den absolut Falschen geraten. Mal schauen, welche Zeitungen in seiner Gegend Leserbriefe annehmen………

Update:

Jetzt wird’s lächerlich 🙂

Über uns | Thomas Frost

Unglaublich, dieser Mann 🙂 Irgendwie wird sich das im ICD bestimmt begründen lassen……..

Er ist wirklich mit nichts und niemandem zu vergleichen – er ist in der Tat einzigartig 🙂