2024.04.26 – Jura ist nicht gleich Jura (German only)

English comment: this is about the investigation against our beloved “Sonja”, which has to do with German law. Pretty uninteresting for our English readers, so this is in German only.

Manchmal fragt man sich, ob einige Anwälte ihr Jurastudium bestenfalls bei der Volkshochschule abgeschlossen haben. Und da ging’s dann vermutlich auch eher um ausgestorbene Tierchen als um noch lebende Menschen. Das könnte der Grund sein, warum einige Mitglieder eines Vereins sich derart gegenüber dem Landgericht Siegen blamieren 🙂

Worum geht’s? Wie immer (und immer noch) um die kriminellen Handlungen rund um unsere Freundin “Sonja” und ihren Verein. Ich will es abkürzen und einfach mal verlinken.

Nun äussert sich der vereinseigene Star-Anwalt wie folgt:

Hmm…….

Stand heute hat die Staatsanwaltschaft Hanau schon fleissig ermittelt, diverse Akten angefordert, von mir und meinem Anwalt noch weitere Unterlagen erhalten, und es bis heute nicht für richtig erachtet, das Verfahren einzustellen. Vermutlich, weil die das mit dem “aus der Luft gegriffen” vollkommen anders sehen. Und vermutlich halten Sie auch mich nicht für so doof, jemanden anzuzeigen, ohne die Beweise mitzuliefern, da das sonst für mich unschön ausgehen könnte. Der Einzige, der das zu glauben scheint, ist der Mitgliedsbeiträge zahlende Rechtsverdreher dieses Vereins (und “Rechtsverdreher” kann man hier wohl scheinbar wirklich wörtlich nehmen).

Wie in dem oben geteilten Link ersichtlich, gibt es überhaupt keinen Grund, warum die Strafanzeige vollkommen aus der Luft gegriffen sein sollte. Denn a) hat unsere Intelligenzbestie ja durchaus zugegeben, dass es so war, wie behauptet (der Verein hat private Kosten übernommen), b) sind die (übrigens nicht von mir / uns) zur Anzeige gebrachten Äusserungen sogar anwaltlich belegbar (auch siehe Link). Und c) – und jetzt spinnen wir mal so rum wie der Anwalt unserer Hübschen aus Hanau ……..

…… selbst wenn es so wäre, wie er es darstellt, könnte er gar keine Strafanzeige nach § 164 StGB stellen, denn er sagt in seinem Brechdurchfall ja ganz deutlich, dass der Anzeigenerstatter die Hintergründe nicht verstehe. Das widerspricht dann der Grundvoraussetzung des 164 StGB, dass eine Tat a) vorsätzlich und b) wider besseres Wissen (also gelogen) sein muss.

Wie er auch so schön Einblick gibt: von vielen Seiten gibt es Anfragen bzgl. der Gerichtsakten des LG Siegen und des OLG Köln. Die hat man bislang den anderen Behörden erstmal verweigert. So auch der Staatsanwaltschaft Siegen, die wegen des Verdachts auf versuchten Prozessbetruges gegen unsere Süsse ermittelt. Das nutzt nur in sofern dann wenig, wenn Zeuge, der zur Vernehmung geladen wird, der Staatsanwaltschaft dann die Unterlagen zur Verfügung stellt, die der Staranwalt der Gegenseite so gerne vorenthalten würde. Denn der Anzeigenersteller darf seine Aussagen ja durchaus auf gerichtliche Unterlagen erster und zweiter Instanz sowie anwaltlicher Kommunikation und diverser Screenshots stützen. Also wechselte dann gestern ein halber Aktenordner den Besitzer.

Da wundert es einen nicht, dass dieser besagte Anwalt es geschafft hat, die Sonja so richtig schön rein zu reiten mit all seinen tollen Ideen, die dann zu einer rechtskräftigen Verurteilung führten und durch den dümmlichen Widerspruch und den gelogenen Versicherungen an Eides Statt nicht nur bis jetzt eine Stange Geld gekostet haben, sondern darüber hinaus noch richtig viel Geld kosten werden. Ja, manchmal kommt man vom “Regen” in die “Staufe” 😉

Stellen sich mir also jetzt zwei Fragen: welches Jura hat er studiert oder ist er vielleicht sogar auf unserer Seite????

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